Bildungsurlaub
Für in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht nach dem Hessischen Gesetz ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Veranstaltungen teilnehmen zu können.
Informationen zum Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung nach dem
Hessischen Bildungsurlaubsgesetz erhalten Sie auf der Homepage Arbeitswelt Hessen.